Brandschutzbeauftragte

Sicherheit im Brandfall

Der/Die Brandschutzbeauftragte ist eine geschulte, vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Fragen des Brandschutzes unterstützen und beraten soll. So kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs.1 BGB, § 62 Abs.1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person delegieren – den Brandschutzbeauftragten (BSB).


Ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragte kann nachhaltig zur Unternehmenssicherheit und damit zum Unternehmenserhalt beitragen. Oftmals wird er im Einzelfall aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung oder aufgrund von Sonderbauverordnungen gefordert. Zudem empfehlen führende Brandschutzorganisationen (vfdb – Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes) und CFPA (Confederation of Fire Protection Associations) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für viele Unternehmen aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereichen.

 

Weiterhin können organisatorische Brandschutzmaßnahmen (z.B. Rauchverbot, Schweißerlaubnis, Brandschutzkontrollen etc.) sowie die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten eine positive Bewertung bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung finden.


Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.

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